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Parteiengesetz
Zum WerkDas Parteiengesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die Tätigkeit der politischen Parteien. Dies gilt nicht nur für die Bundes- oder Landesverbände, sondern ebenso für die nachgeordneten Gliederungsebenen wie Orts- oder Kreisverbände.Darüber hinaus enthält das Gesetz rechtliche Vorgaben für die Buchführungs- und Rechenschaftspflichten der politischen Parteien, die für alle Gliederungen mit eigenständiger Kassenführung verbindlich sind und deren Missachtung strafrechtliche Sanktionen ...

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